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Inklusionspreis des Landes Nordrhein-Westfalen

Ausschreibungsunterlagen für den Inklusionspreis des Landes Nordrhein-Westfalen.

Teilnahmeberechtigt sind Vereine, Initiativen, Netzwerke, Selbsthilfegruppen, Kirchen, freie und öffentliche Träger, Unternehmen, Verbände, Bildungseinrichtungen, Kindergärten, Schulklassen, die bezogen auf Lebenssituationen und/oder Lebensphasen Projekte in Nordrhein-Westfalen durchführen, die die Zielsetzungen des Inklusionspreises verfolgen und so dazu beitragen, den Gedanken der Inklusion in der Gesellschaft zu verbreiten.

Einsendeschluss ist der 15. Mai 2015
 

Ausschreibungsunterlagen