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Richtlinien für die Sportlerehrung der Stadt Siegburg

Präambel

Sport hat in unserer Gesellschaft einen bedeutenden Stellenwert.

Die Stadt Siegburg ehrt deshalb ihre erfolgreichen Sportlerinnen und Sportlern, um deren herausragende Leistungen zu würdigen und sich im gleichen Zuge zu bedanken, dass sie durch ihre Erfolge das Ansehen und die Bekanntheit der Stadt Siegburg fördern.

Der Stadtsportverband der Kreisstadt Siegburg führt auf der Grundlage der nachfolgenden Richtlinien einmal jährlich eine Sportlerehrung durch, um Sportlerinnen und Sportler oder Mannschaften zu ehren, die die Stadt Siegburg auf Landes- und Bundesebene oder sogar international durch ihre herausragenden Leistungen erfolgreich vertreten haben.

Voraussetzung ist daher entweder die Mitgliedschaft in einem Siegburger Sportverein oder Wohnsitz in der Stadt Siegburg. Die Sportlerehrung erfolgt einmal jährlich, immer für das zurückliegende Kalenderjahr.
 

Kriterien für die Sportlerehrung

Im Rahmen der Sportlerehrung werden Sportlerinnen und Sportler sowie Mannschaften für die nachfolgenden Erfolge ausgezeichnet:

  1. Sportlerinnen und Sportler, die an einer Welt- oder Europameisterschaft, Olympia oder den Paralympics teilgenommen haben.

  2. Sportlerinnen und Sportler, die bei einer Deutschen Meisterschaft die Plätze eins bis drei belegt haben.

  3. Sportlerinnen und Sportler, die bei einer Landesmeisterschaft den ersten Platz belegt haben.

  4. Sportlerinnen und Sportler oder Mannschaften, die einen Pokalsieg auf höchster Ebene in ihrem jeweiligen Fachverband erreicht haben.

  5. Sportlerinnen und Sportler oder Mannschaften, die den Aufstieg in die höchste Klasse ihres jeweiligen Fachverbandes erreicht haben.

  6. Besondere Verdienste im Sport (herausragende Dienste im Sport(verein) und Vorschläge, welche nicht explizit unter einer der vorgenannten Kriterien fallen.

Die Vorschläge sind schriftlich unter Beifügung eines Nachweises der erbrachten Leistung (zum Beispiel Kopie der Urkunde) einzureichen.

Der Vorstand des Stadtsportverbandes entscheidet abschließend über die eingereichten Vorschläge.

Stand: 01.06.2024

 

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